Lohngerechtigkeitsgesetz - Erfolg für Sozialdemokraten

Wirtschaft

Am Donnerstagabend haben der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann, der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder und die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeld die Ergebnisse eines Koalitionstreffens vorgestellt.

Thomas Oppermann gab eine Einigung auf das Lohngerechtigkeitsgesetz bekannt. Bundesfamilienministern Manuela Schwesig (SPD) hat sich demnach mit ihrem Gesetzentwurf durchgesetzt.

Oppermann erklärte, dass nun vor allem Arbeitnehmerinnen in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Information erhalten, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden. Gehaltsunterschiede müssen dokumentiert werden. Bei Firmen mit Tarifbindung wird dieser Rechtsanspruch über den Betriebsrat formuliert, bei Betrieben ohne Tarifbindung geht er direkt an den Arbeitgeber.

Unternehmen ab 500 Beschäftigten werden dazu aufgefordert, mindestens alle fünf Jahre ein betriebliches Prüfverfahren zur Lohngleichheit durchzuführen. Die Berichtspflicht gilt für lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) ab 500 Beschäftigten.

Von diesem Gesetz sind laut Oppermann mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, es sei „ein großer Schritt gegen Lohndiskriminierung“. Denn, so Oppermann: „Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer“. Selbst wenn man strukturelle Nachteile abziehe, blieben „sieben Prozent echte Lohndiskriminierung“ übrig.

 
 

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