Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz

Gesundheit & Verbraucher

Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl, MdB erklärte hierzu bei der Veranstaltung der AG 60 plus: „Wir haben als SPD durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.“

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen.

„99 Prozent der betroffenen Dieselfahrer haben noch nicht geklagt. Dank der Hartnäckigkeit der SPD in der Bundesregierung ist es nun möglich, dass auch sie zu ihrem Recht kommen. Auch wer seinen VW-Diesel inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, ist nicht von der Klage ausgeschlossen. Es müsse, auch im Sinne unserer bayerischen Automobilhersteller, wieder Gerechtigkeit und gleiche Wettbewerbschancen für die Automobilbranche geben: „Betrug ist keine Verkaufsstrategie, unsere Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Qualität verlassen können“.

 
 

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