Grundrente - ohne Wenn und Aber

Senioren

Die Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus hatte zu einer Veranstaltung nach Plattling in die Fischerstuben eingeladen. Vorsitzender Hartmut Manske begrüßte  zur Sitzung unter anderen seine Stellvertreterin Gerlinde Saller, den Ehrenvorsitzenden Horst Kubatschka mit Gattin Ute, Pressesprecherin der SPD Senioren, Frau Sarah Woipich von der PnP, Frau Eleonore Ladebeck vom  Plattlinger Anzeiger sowie den Referenten Harald Unfried. 

In einem Vorwort zum Referat äußerte Vorsitzender Hartmut Manske, seit Jahrzehnten befasst sich die SPD mit dem Thema Rente. Bei jeder Reform dieser staatlichen Altersversorgung verringerte sich der Wert von Arbeitsleistung der Menschen die über 35 Jahre und länger, Beiträge in dieses System eingezahlt haben. Es ist von großer Wichtigkeit, dass dieses Rentensystem von Grund auf wieder reformiert werden muss, so der Vorsitzende.

 

 Darauf eingehend bemerkte Referent Harald Unfried, im Kern geht es bei der Grundrente um die Anerkennung von Lebensleistung und die Vermeidung von Altersarmut. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie nach einem langen Arbeitsleben – auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen – ordentlich abgesichert sind und besser dastehen als jemand, der wenig oder gar nicht gearbeitet und somit wenige oder keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Jahrzehntelangen Beitragszahlern muss im Alter der Gang zum Sozialamt erspart bleiben. Das ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit.

 

Es geht dabei durchaus um Leistungsträger dieser Gesellschaft, die unverzichtbare gesellschaftliche Aufgaben erledigt haben, aber z.B. in den Niedriglohnsektoren nur unterdurchschnittlich verdient haben. Das gilt auch für die Erziehung von Kindern und die Pflege Angehöriger. Diese für den Zusammenhalt der Gesellschaft und für die Stabilität des Umlageverfahrens wichtige Leistung wird überwiegend von Frauen erbracht, deren Erwerbsbiographien dadurch unterbrochen werden, mit der Folge, dass ihre Renten oft geringer ausfallen. Diese Verbesserungen dürfen aber nicht nur künftigen Rentnerinnen und Rentnern zuteilwerden, sondern auch denjenigen, die bereits eine Rente beziehen. Schließlich haben auch die heutigen Rentnerinnen und Rentner mit oftmals langjähriger Beitragszahlung zur Finanzierung der Rentenversicherung und zum Wohlstand in Deutschland beigetragen.

 

Für Menschen mit geringen Einkommen wird die Rente ab 35 Jahren Arbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen um einen Zuschlag erhöht. Neben Beitragszeiten aus Beschäftigung zählen zu den „Grundrentenzeiten“, die als Voraussetzung für die Grundrente erbracht worden sein müssen, auch Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflegetätigkeit und entsprechende Berücksichtigungszeiten. Von der Grundrente werden rund 3 Millionen Menschen profitieren. Wegen der Anrechnung der  erweiterten Kinderberücksichtigungszeiten werden vor allem auch Frauen von der Grundrente profitieren(80%). Reine Minijobzeiten werden dagegen nicht aufgewertet.

 

Zur Finanzierung der Grundrente wird zum 01.01.2021 ein aufwachsender Steuerzuschuss an die Rentenversicherung zur Verfügung stehen: Der Bundeszuschuss wird dann auf anfangs 1,8 Mrd. Euro und ab 2025 auf 3,4 Mrd. Euro angehoben. Es wird sichergestellt, dass die Finanzierung der Grundrente nicht aus der Rentenreserve erfolgt, sondern überwiegend aus Steuermitteln. So muss das derzeitige Rentenniveau dauerhaft stabilisiert und wieder angehoben werden.

 

Das Beispiel Österreich zeigt, dass ohne Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein deutlich höheres Rentenniveau finanziert werden kann. Davon profitieren nicht nur die heutigen Rentner, sondern auch die künftigen Rentenbezieher. Zudem muss künftig auch die Mütterrente aus Steuermitteln finanziert werden. Langfristig muss es bei Beachtung des Vertrauensschutzes darum gehen, auch bei der Rente eine Bürgerversicherung einzuführen mit Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Deckelung von Höchstrenten. 

 
 

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