Mütterrente wird nicht immer automatisch ausgezahlt

Senioren

Wer muss im Rentenalter von sich aus tätig werden, um von der Mütterrente zu profitieren?

 

Im Frauennetzwerk wurde diese Frage in den Raum gestellt und anschließend diskutiert. Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits eine Rente bezieht, bei der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt wurden, erhält die Mütterrente ohne Antrag überwiesen.  Etwas anderes gilt für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die dementsprechend auch noch keine Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind und für Personen über 65 Jahre die bislang keine Altersrente erhalten. Dieser Personenkreis muss die Mütterrente bei der Rentenversicherung beantragen.

Während der Diskussion im Frauennetzwerk wurde deutlich, dass vielen Betroffenen nicht bewusst ist, dass sie die Mütterrente beantragen müssen, vor allem dann, wenn sie bisher  keine Rente erhalten.

Bereits bei drei vor 1992 geborenen Kindern hat ein Versicherter allein aus der Kindererziehung einen Rentenanspruch!

Beispiel:

Eine 66 Jahre alte Mutter von drei vor 1992 geborenen Kindern erhält durch die Mütterrente ab 1. Juli 2014 für jedes Kind ein zweites Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Sie kommt damit nun auf sechs statt bisher drei Jahre mit Beitragszeiten. Die Mutter hat keine weiteren Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis 30. Juni hatte sie keinen Rentenanspruch, da sie die erforderlichen fünf Jahre Mindestversicherungszeit nicht erreichte. Ab 1 Juli 2014 hat sie erstmals einen Anspruch auf die Regelaltersrente, da die Mindestversicherungszeit durch die Mütterrente nun erfüllt ist.

Beispiel:

Eine 66 Jahre alte Mutter von zwei vor 1992 geborenen Kindern erhält durch die Mütterrente ab 1. Juli 2014 für jedes Kind ein zweites Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Sie kommt damit jetzt auf vier Beitragsjahre. Aus einer kurzen Berufstätigkeit hat sie selbst 2 Beitragsjahre und hat somit Anspruch auf Regelaltersrente.  

Beispiel:
Eine 66 Jahre alte Mutter von zwei vor 1992 geborenen Kindern kommt ab 1. Juli 2014 mit der Mütterrente auf vier statt bislang zwei Beitragsjahre. Sind keine weiteren Beitragszeiten vorhanden, genügt dies allein nicht, um auf die nötigen fünf Jahre Mindestversicherungszeit zu kommen. Durch die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für ein Jahr kann Sie die Lücke jedoch schließen und eine Regelaltersrente erhalten.

Zusammenfassend kann man sagen:

Altersrente, bislang nicht von der Rentenversicherung vermerkte Kindererziehungszeiten und Nachzahlung von Beiträgen müssen beantragt werden. Wer

  • schon über 65 Jahre alt ist,
  • bislang keine Altersrente erhält und
  • vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, für die bislang keine Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung vermerkt wurden,

sollte sich hierzu bei der Rentenversicherung beraten lassen.

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 341560 -

WebSozis

Besucher:341561
Heute:45
Online:1