Antrag zum Frauenplenum 2016 - Kommunale Wohnungsbaugesellschaft

Kommunalpolitik

Das Landshuter Frauennetzwerk hat beim Frauenplenum 2016 beantragt in Landshut eine Kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, um dem eklatanten Mangel an bezahlbaren Wohnungen abzuhelfen. Seit Jahren wird dieses Thema mehr oder weniger leidenschaftlich diskutiert, es wird Zeit, endlich eine Entscheidung zu fällen. Viele Gründe sprechen jetzt dafür: das Zinsniveau ist günstig, öffentliche Fördermittel stehen zur Verfügung, die Mittel für die Gründung sind im Haushalt eingestellt und Städt. Immobilien können als weiterer Grundstock eingebracht werden. Und es gibt genügend Beispiele, dass Kommunaler Wohnungsbau rentabel ist und schwarze Zahlen schreibt.

Die Stadt Landshut kann dadurch ihr Eigentum an bezahlbaren Wohnraum mehren und erhöht ihre Handlungsfähgkeit. Eines hat die Vergangenheit gelehrt: Private Investoren bauen keinen preiswerten Wohnraum solange sie mit Studentenwohnungen und Hochpreis-wohnungen mehr Geld verdienen können.

 

 

Begründung:

 

Bezahlbarer Wohnraum ist in Landshut ebenso zur Mangelware geworden, wie Sozialwohnungen. Selbst Oberbürgermeister Rampf warnte bereits in den Medien vor einer Katastrophe auf dem Wohnungsmarkt und unterstreicht, dass für viele Einheimische mit Sozialwohnungsbedarf keine Sozialwohnungen zur Verfügung stehen.

 

So wurden in den letzten 20 Jahren nur 270 Sozialwohnungen gebaut, im selben Zeitraum sind aber ca. 3.200 Wohnungen aus der sozialen Bindung herausgefallen.

In der Zeitschrift Caritas Landshut heißt es dazu: „Das stellt für viele Menschen in Landshut ein großes Problem dar, da sich günstiger Wohnraum kaum noch finden läßt. Vor allem, wen man von ALG II oder Sozialhilfe lebt, aber auch wenn die Rente oder das Einkommen sehr gering sind, finden die Menschen in Landshut häufig keine Wohnung, die sie sich leisten können.“ Aber auch die zahlreichen Flüchtlinge werden bezahlbaren Wohnraum benötigen und auf den Wohnungsmarkt drängen.

 

Wir möchten dies an einigen Beispielen verdeutlichen:

 

Fallbeispiel 1:

Auch Rentner sind davon betroffen wie folgendes Beispiel zeigt: Seit Anfang der 60er Jahre wohnt ein betagtes Ehepaar (beide um die 80) in einer ehemaligen GBW-Wohnung. 2013 – beim Verkauf dieser Wohnungen durch den Freistaat Bayern an die Fa. Patrizia betrug die Monatsmiete 425 Euro. Vom neuen Besitzer wurden Miete und Nebenkosten (z.B. bis zum Verkauf Rasenmähen durch Hausmeister 1.000€/Jahr – dann Vergabe an eine Firma aus Regensburg 11.000€/Jahr) kräftig erhöht. Ende 2015 sind die Wohnungen bereits weiter veräußert, die Monatsmiete beträgt 627 Euro. Für 2016 ist eine weitere Mieterhöhung avisiert. Das Ehepaar kann sich eine weitere Mieter-höhung nicht mehr leisten. Schweren Herzens haben sie sich auf die Suche nach einer preiswerteren Wohnung begeben.

 

 

Fallbeispiel 2:

Eine irakisches Ehepaar mit unbefristetem Aufenthaltstitel lebt mit seinem 9 Monate alten Baby in einer 42 qm Wohnung und zahlt dafür 550 Euro. Seit der Geburt des Kindes sucht die Familie dringend nach einer angemessenen 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 75 qm in Landshut.

Wegen einer Gehbehinderung ist der Mann dringend auf eine Wohnung im Erdgeschoss oder auf eine Wohnung mit Aufzug angewiesen. Da der Ehemann Alleinverdiener ist, könnte er maximal 750 Euro Miete bezahlen. Bisher war seine intensive Wohnungssuche erfolglos.

 

Fallbeispiel 3:

Ein Ehepaar mietete nach seiner Ankunft in Deutschland eine bezahlbare 52 qm Wohnung. In den nächsten Jahren kamen 4 Kinder zur Welt. Der Vermieter kündigte nach der Geburt des 4. Kindes die Wohnung wegen “Überbelegung” und strengte eine Räumungsklage an. Trotz unzähliger Versuche auch bei der Stadt Landshut fand die Familie keine Wohnung, sodass ihr letztendlich von der Stadt Landshut ihre bisherige Wohnung zugewiesen wurde, bis die Familie selbst eine größere Wohnung finden kann.

 

 

 
 

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