Eine geschützte Unterbringung für Frauen auf der Flucht.

Kommunalpolitik

Das Thema Flucht und Asyl wird derzeit dominiert von den Anforderungen, die sich aus der hohen Zahl der Schutzsuchenden ergeben. Beim Frauenplenum 2016 hat das Landshuter Frauennetzwerk trotzdem beantragt, dass für  Frauen mit und ohne Kinder eine geschützte Unterbringung in Landshut angeboten werden soll.

Wir regen dringend an, das Programm, welches das Bundesfamilienministerium nun gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) starten wird, um die Schaffung und den Umbau von Flüchtlingsunterkünften zu fördern und somit den Schutz von Frauen und Kindern zu gewährleisten, zu nutzen. Mit diesem Sonderprogramm sollen bauliche Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder gefördert werden. Kredite können von Kommunen beantragt werden. Start ist voraussichtlich noch im März 2016.

Angst ist der ständige Begleiter von Frauen auf der Flucht – Angst vor Hunger und Krankheit, dem Verlust von Angehörigen und einer ungewissen Zukunft. Viele dieser Frauen fliehen unter anderem vor geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Herkunftsländern, erfahren Gewalt und sexuelle Belästigung auf der Flucht und mitunter auch in Unterkünften in Deutschland. Frauen sind eine eher kleine Gruppe, aber eine sehr verletzliche Gruppe. Frauen sollten nach der Geburt eines Kindes auch nicht zurück in eine Massenunterkunft geschickt werden. Männer sind dort in der Mehrheit und dominieren allein dadurch in den Heimen alle öffentlichen Räume.

Wünschenswert wäre eine dezentrale Unterkunft für alle Frauen, die nicht mit Männern zusammen leben wollen, also auch für verheiratete Frauen, die in ihrer eigenen Familie Gewalt und sexuelle Übergriffe erfahren. Eine getrennte Unterkunft nur für Frauen und ihre Kinder hätte den Vorteil, dass auch eine gewisse Distanz zu den anderen Unterkünften geschaffen werden könnte. Frauen benötigen diesen Schutz von Anfang an - sowohl in der Notunterbringung als auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen wie auch in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften.

Flüchtlingsfrauen haben einen Anspruch auf Schutz in Deutschland, auf psychosoziale Unterstützung und Gesundheitsversorgung. Diese Rechte in Flüchtlingsunterkünften tatsächlich zu gewähren, ist sicherlich schwer umsetzbar, aber machbar.

 
 

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