Vizekanzler Olaf Scholz zeigte sich mit dem gestrigen Beschlussergebnis der Coronakonferenz sehr zufrieden: „Ich habe mich vorher dafür ausgesprochen, dass wir ein klares Konzept entwickeln, dass wir einen Plan machen, aus dem man die Perspektive wahrnehmen kann, wann und in welchen Schritten Öffnungsmöglichkeiten gibt. Das ist jetzt festgelegt mit der notwendigen Vorsicht. Insofern bin ich mit dem Ergebnis sehr zufrieden.“
Das Abwägungsergebnis sei richtig, betonte Scholz. Es gebe jetzt neue, umfassendere Möglichkeiten zu testen. Mit einer umfassenden Teststrategie sollen mehr Möglichkeiten zum Öffnen genutzt werden.
Impfen, Testen und verantwortbar Öffnen
„Der Dreiklang aus Impfen, Testen und verantwortbarem Öffnen mit konsequenter Nachverfolgung der Kontakte gibt vielen Hoffnung“, begrüßten die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert walter-Borjans das Ergebnis. „Es gibt endlich ein Ziel, für das es sich lohnt, die zermürbenden Corona-Strapazen auszuhalten.“
Die ersten Schritte der abgestuften Öffnungsszenarien seien in vielen Regionen derzeit erreichbar. Damit rückten deutliche Erleichterungen für Einzelhandel, Kultur und viele Dienstleister und ihre Kunden in greifbare Nähe.
Kritik an CDU-Minister Spahn
Allerdings könnte die neueste Panne von Gesundheitsminister Spahn die Umsetzung der Pläne verzögern, „weil er die für ein Gelingen der Gesamtstrategie notwendige Beschaffung von Schnelltests und der Aufbau einer Teststrategie sträflich vernachlässigt hat“, so die beiden Parteivorsitzenden.
Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert – mit stufenweisen Öffnungsschritte, die auf die Situation in den Regionen Rücksicht nehmen.
Die Beschlüsse im Überblick
Mehr Tests
Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.
Homeoffice
Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.
Mehr Tempo bei Impfungen
Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.
Was sich ändern soll
Kontakte
Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Stufe zwei
Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits.
Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren).
Weitere Öffnungsschritte liegen in der Entscheidung der Länder wie folgt:
Stufe drei (frühestens ab 8. März):
Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner*innen: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.
Stufe vier (frühestens ab 22. März):
Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.
Stufe fünf (frühestens ab 5. April):
Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.
Notbremse
Für die Stufen drei bis fünf gibt es - ähnlich der Kontaktregelung - eine Notbremse : Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.
„Die Vereinbarung sieht zu Recht auch vor, dass im Falle steigender Inzidenzen wieder strengere Regeln gelten müssen. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Notbremse möglichst selten gezogen werden muss", mahnten Esken und Walter-Borjans. „Wir alle müssen jetzt mit Solidarität, Umsicht und Vorsicht daran mitwirken, dass die Inzidenzwerte sinken und die Lockerungen vorankommen.“
Wie es weiter geht
Am 22. März wollen Bund und Länder über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.