Fahrradabstellanlagen bei Wohngebäuden

Verkehr

Erinnern Sie sich?

Über meine Plenaranfrage vom Frühjahr dieses Jahres habe ich am 1.10.2014 hier berichtet. Am 16.10.2014 stand auf der Tagesordnung des Bausenates die "Vorstellung des Entwurfs für eine neue Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder"

 

Unter § 2 ist dort zu lesen:

Pflicht zur Herstellung und Bereithaltung von Fahrradabstellplätzen

(1) Bei der Errichtung von baulichen Anlagen, deren Nutzung einen Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern erwarten läßt, sind Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen und bereitzuhalten.

(2) Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen ......

Der Bausenat hat beschlossen dass der Satzungsentwurf  zur Diskussion in die Fraktionen und an die Verbände verwiesen und anschließend erneut im Bausenat behandelt wird.

Mein Antrag vom Dezember 2007 Vorschriften zu erlassen, um bei Neubauten von Geschoßwohnungsbau, Mehrfamilienhäusern sowie Einfamilienhäusern gesicherte und geschützte Fahrradabstellanlagen errichten zu lassen, ist nun in diesem Satzungsentwurf Rechnung getragen worden. Bleibt jetzt nur noch die anstehende Diskussion positiv zu begleiten und zu hoffen, dass die Satzung beschlossen wird.

 
 

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