Benennung eines Fahrradbeauftragten

Verkehr

2013 habe ich den Antrag gestellt, dass in der Stadtverwaltung ein geeigneter Mitarbeiter/Mitarbeiterin zum Fahrradbeauftragten ernannt wird. Erfreulicherweise ist die Stadtverwaltung diesem Wunsche schnell nachgekommen. Als Begründung meines Antrages führte ich aus:

Mobilität ist ein zentrales Grundbedürfnis, aber seit einigen Jahren wandelt sich das Bild. Neben den umfangreichen Vorteilen werden in der Bevölkerung auch die negativen Auswirkungen der Mobilität wahrgenommen. Aufgabe der Kommunen wird es sein die Stärken und Schwächen der verschiedenen Verkehrsmittel und der Verkehrsarten mit den Anforderungen der Nutzer in Einklang zu bringen. Dem flexiblen und umweltfreundlichen Fahrrad wird dabei eine entscheidende Rolle als äußerst attraktives Verkehrsmittel zukommen.

 

Radverkehr hat viele Vorteile:

  • wird  mit erneuerbarer Energie (Muskelkraft) erzeugt.
  • ist leise – reduziert den Verkehrslärm
  • ist klimafreundlich und reduziert die Feinstaubbelastung
  • ist schnell, Zielortgenau und benötigt wenig Parkplatz

 

Ein Fahrradbeauftragter muss Ressort übergreifend arbeiten:

  • Ansprechpartner für Radfahrer und Verbände
  • Netzplanung (Arbeitswege, Ausbildungswege, Einkaufswege)

Wesentliche Grundanforderungen für diesen Alltagsradverkehr sind Verkehrssicherheit, Umwegfreiheit, soziale Sicherheit, zügiges Vorankommen.

  • Radverkehrsanlagen (Bauliche Radwege, Radwegeführung, Kontrolle der Verkehrssicherheit bestehender Radwege etc.)
  • Ruhender Radverkehr (Bedarfsermittlung, Fahrradabstellanlagen)
  • Beschilderung von Radverkehrsanlagen, Fahrradwegweiser
  • Fahrradmitnahme in Öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Fahrradverleih
  • Freizeitradverkehr / Tourismus
  • Verkehrssicherheitsarbeit (Mobilitätserziehung, Mobilitätsbildung für Erwachsene)
  • Finanzierung und Förderung von Radverkehrsmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit – Erhöhung der Radverkehre in der Stadt

Die Stadt Landshut als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen muss ihrem eigenen Anspruch nachkommen.

In den nunmehr vorgestellten Leitlinien zur Radverkehrsförderung sind diese Punkte enthalten. 

 

 

 

 
 

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